FG Hamburg - Urteil vom 21.07.2005
IV 350/01
Normen:
VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 2 Abs. 1 ; MGV § 1 Nr. 3 § 3 ;

Voraussetzungen der selbständigen Milcherzeugung

FG Hamburg, Urteil vom 21.07.2005 - Aktenzeichen IV 350/01

DRsp Nr. 2005/14829

Voraussetzungen der selbständigen Milcherzeugung

Milcherzeuger ist derjenige, der einen Milcherzeugungsbetrieb, also eine im geografischen Gebiet der Gemeinschaft gelegene Gesamtheit von Produktionseinheiten, selbstständig bewirtschaftet und die Milch oder Milcherzeugnisse verkauft oder liefert (und die an die Molkerei gelieferten Milchmengen getrennt erfasst werden), ohne dass es auf die Eigentumsverhältnisse ankommt.

Normenkette:

VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 2 Abs. 1 ; MGV § 1 Nr. 3 § 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Milcherzeuger. Streitig ist, ob ihm für die Milchwirtschaftsjahre 1995/1996 bis 1999/2000 über seine Referenzmenge hinaus die Milchmengen zuzurechnen sind, die auf die Referenzmengen seiner Tochter, Frau T, angeliefert worden sind. Diese Frage war bereits für vorangegangene Milchwirtschaftsjahre seit dem Jahre 1985 unter den Beteiligten streitig.