Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 16.04.2015 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Steuerbefreiung der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) wegen Gemeinnützigkeit für die Zeit zwischen dem Todestag der Stifterin und der Anerkennung der Klägerin.
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