BFH - Urteil vom 16.01.2020
VI R 22/17
Normen:
EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2020, 800
BStBl II 2020, 639
DStRE 2020, 655
NZM 2021, 99
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 05.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 26/17

Voraussetzungen der steuerfreien Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

BFH, Urteil vom 16.01.2020 - Aktenzeichen VI R 22/17

DRsp Nr. 2020/7103

Voraussetzungen der steuerfreien Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Die steuerfreie Entnahme einer Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG (nach dem 31.12.1998) ist nur möglich, wenn es sich hierbei um ein Baudenkmal handelt.

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 05.04.2017 – 2 K 26/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2;

Gründe