BFH - Urteil vom 16.02.2016
IX R 28/15
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 20.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1077/14

Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen unter nahestehenden Personen

BFH, Urteil vom 16.02.2016 - Aktenzeichen IX R 28/15

DRsp Nr. 2016/8494

Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Mietverträgen unter nahestehenden Personen

1. NV: Die Feststellung, ob der Steuerpflichtige beabsichtigte, langfristig Einkünfte aus einem Immobilienobjekt zu erzielen, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu treffen. Diese Feststellung ist als Frage der Tatsachen- und Beweiswürdigung vom Revisionsgericht nur daraufhin zu prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt. Die Schlussfolgerungen des FG haben schon dann Bestand und sind bindend, wenn sie möglich sind. 2. NV: Im Rahmen der Prüfung, ob ein Mietverhältnis zwischen nahe stehenden Personen dem steuerlich bedeutsamen oder dem privaten Bereich zuzuordnen ist, ist maßgeblich zu berücksichtigen, ob ein den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierendes, den Einzelfall bestimmendes Näheverhältnis angenommen werden kann. Maßgebend ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten.

1. Vermietet ein Steuerpflichtiger eine Wohnung an einen nahen Angehörigen, so ist im Wege des Fremdvergleichs zu ermitteln, ob es um eine entgeltliche Vermietung der Wohnung oder um die Gewährung von Naturalunterhalt in Form der Gestellung von Wohnraum geht.