FG Düsseldorf, vom 07.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 3955/08
Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung für LuftfahrtbetriebsstoffeVoraussetzungen der Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt
BFH, Beschluss vom 08.07.2014 - Aktenzeichen VII R 9/13
DRsp Nr. 2014/13152
Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung für LuftfahrtbetriebsstoffeVoraussetzungen der Energiesteuerbefreiung für die gewerbliche Luftfahrt
1. NV: Eine nach luftverkehrsrechtlichen Vorschriften zu erteilende Betriebsgenehmigung ist keine Voraussetzung für eine nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a MinöStG 1993 i.V.m. § 50 Abs. 1MinöStV oder § 27 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG zu gewährende Energiesteuerbefreiung.2. NV: Einer Befreiung von der Mineralölsteuer oder Energiesteuer steht nicht entgegen, dass entgeltliche Luftfahrtdienstleistungen von einer konzernzugehörigen Dienstleistungsgesellschaft an die Muttergesellschaft erbracht werden.3. NV: Die in § 50 Abs. 1 i.V.m. § 18 Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 Buchst. a MinöStV normierte Beschränkung auf Luftfahrtunternehmen mit einer Genehmigung nach § 20LuftVG steht in Widerspruch zu Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EnergieStRL.
1. Eine nach luftverkehrsrechtlichen Vorschriften zu erteilende Betriebsgenehmigung ist keine Voraussetzung für eine nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 EnergieStG zu gewährende Energiesteuerbefreiung.2. Einer Befreiung von der Energiesteuer steht nicht entgegen, dass entgeltliche Luftfahrtdienstleistungen von einem konzernzugehörigen Unternehmen an andere Unternehmen erbracht werden, die ebenfalls dem Konzern angehören.