Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 23. Juni 2015
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Alleingesellschafterin der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer GmbH, ist die Stadt A. Die Klägerin ist Organträgerin zweier Organgesellschaften, der Stadtwerke A–GmbH und der A–Bädergesellschaft mbH (im Folgenden: Bädergesellschaft).
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