BFH - Urteil vom 06.05.2014
IX R 16/13
Normen:
EStG § 7h Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 27.02.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1184/08

Voraussetzungen der steuerlichen Geltendmachung erhöhter Absetzungen für Aufwendungen für ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

BFH, Urteil vom 06.05.2014 - Aktenzeichen IX R 16/13

DRsp Nr. 2014/14108

Voraussetzungen der steuerlichen Geltendmachung erhöhter Absetzungen für Aufwendungen für ein Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet

NV: Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen i.S. des § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt.

Erhöhte Absetzungen gem. § 7h Abs. 2 S. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger nur dann in Anspruch nehmen, wenn er durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die Voraussetzungen des Absatz 1 für das Gebäude und die Maßnahmen nachweist. Die Bescheinigung ist materiell-rechtliche Absetzungsvoraussetzung für die Begünstigung gem. § 7h EStG und Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10, § 175 Abs. 1 AO (BFH - IX 13/04 - 22.09.2005) und Grundlagenbescheid i.S. von § 171 Abs. 10, 175 Abs. 1 Nr. 1 AO.

Normenkette:

EStG § 7h Abs. 2 S. 1;

Gründe