I. Die Eltern der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) waren Kommanditisten der A GmbH & Co. KG (KG). Die Mutter der Klägerin hielt einen Kommanditanteil in Höhe von 450.000 DM, der Vater einen in Höhe von 1.050.000 DM. Komplementärin ohne Anteil am Gesellschaftsvermögen war die B GmbH (GmbH), an der der Bruder der Klägerin und die Eltern der Klägerin zu jeweils 1/3 beteiligt waren. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der GmbH waren der Bruder der Klägerin und ihr Vater.
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