Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. April 2013 6 K 730/10 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Nürnberg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I. Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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