Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2017 9 K 1804/16 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2012 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Kläger war Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH (im Folgenden: Alt–GmbH). Diese hatte dem Kläger am 1. Juni 1987 eine Pensionszusage erteilt, deren Inhalt das Finanzgericht (FG) nicht festgestellt hat.
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