Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.05.2018 – 1 K 2413/16 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
A.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Lieferung von Ersatzteilen im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäftes umsatzsteuerfrei ist.
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