FG Sachsen - Urteil vom 12.05.2016
8 K 1790/15 (Kg)
Normen:
EStG § 32 Abs. 4;

Voraussetzungen der Weiterzahlung von Kindergeld für ein volljähriges Kind

FG Sachsen, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen 8 K 1790/15 (Kg)

DRsp Nr. 2016/14620

Voraussetzungen der Weiterzahlung von Kindergeld für ein volljähriges Kind

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 18.11.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.11.2015 verpflichtet, zu Gunsten der Klägerin für das Kind R., geb. 26.08.1992, Kindergeld für Februar bis Juni 2013 festzusetzen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 v.H. des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4;

Tatbestand

Streitig ist, ob der formell bestandskräftige Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld für den am 1992 geborenen Sohn der Klägerin R. ab Februar 2013 vom 19.06.2013 einer Bewilligung von Kindergeld für R. auf erneuten Antrag der Klägerin vom 15.09.2014 entgegensteht.