Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. Juni 2017
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig; denn sie ist nicht innerhalb der dafür bestimmten Frist begründet worden (dazu unter 1.) und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden (dazu unter 2.). Das Schreiben des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) vom 1. September 2017 kann nicht als Begründung berücksichtigt werden (dazu unter 3.).
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