I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) im Jahr 2007 (Streitjahr) bezogene Eingangsleistungen für ein gemischtgenutztes Gebäude rechtzeitig dem Unternehmensvermögen zugeordnet hat.
Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom März 2007 ein bebautes Grundstück in A. Das Altgebäude wurde im Sommer 2007 abgerissen und ein Neubau errichtet, der im Jahr 2009 fertig gestellt wurde.
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