FG Niedersachsen, vom 08.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 240/18
Voraussetzungen der Zurückweisung eines Ablehnungsantrags durch den/die abgelehnten RichterRechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 45 Abs. 1 ZPO
BFH, Beschluss vom 16.10.2019 - Aktenzeichen X B 99/19
DRsp Nr. 2020/5059
Voraussetzungen der Zurückweisung eines Ablehnungsantrags durch den/die abgelehnten RichterRechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 45 Abs. 1ZPO
1. Entscheidet der abgelehnte Richter unter Verstoß gegen § 45 Abs. 1ZPO selbst anstelle seines Vertreters über einen zulässigen Ablehnungsantrag, schlägt dieser Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter auf die Endentscheidung durch, ohne dass es darauf ankommt, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache begründet ist oder nicht (Anschluss an BVerfG-Beschluss vom 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11, NJW 2013, 1665, Rz 38 ff.; ebenso bereits BFH-Beschlüsse vom 05.04.2017 - III B 122/16, BFH/NV 2017, 1047, und vom 05.06.2019 - IX B 121/18, BFHE 264, 409, BStBl II 2019, 554; Aufgabe der bisherigen BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 10.08.2006 - II R 59/05, BFHE 214, 518, BStBl II 2009, 758, unter II.1.a bb).
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