Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Oktober 2013 7 K 265/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
A.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) —seit einer Umfirmierung "Z–GmbH & Co. KG"— ist ein Unternehmen der auf dem Bausektor tätigen T–Gruppe. Die im Jahr 1977 gegründete Klägerin firmierte bis zum Ende des Streitjahres (2003) unter "Y GmbH & Co. KG".
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