LAG Köln - Urteil vom 12.08.2015
11 Sa 115/15
Normen:
§ 9 TzBfG;
Fundstellen:
EzA-SD 2016, 11
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 27.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 916/14

Voraussetzungen des Anspruchs auf Erhöhung der Arbeitszeit

LAG Köln, Urteil vom 12.08.2015 - Aktenzeichen 11 Sa 115/15

DRsp Nr. 2015/20880

Voraussetzungen des Anspruchs auf Erhöhung der Arbeitszeit

Besetzt der Arbeitgeber die freie Stelle mit einem anderen Arbeitnehmer, kann sie dem Teilzeitbeschäftigten nicht mehr übertragen werden. Es fehlt dann an einem freien Arbeitsplatz. Die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG wird rechtlich unmöglich im Sinne der §§ 275 Abs. 1 und 4, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 2, 283 S. 1 BGB.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 27.11.2014 - 8 Ca 916/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

§ 9 TzBfG;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, die Arbeitszeit zu erhöhen.

Die Klägerin ist niedergelassene, praktizierende Ärztin für Allgemeinmedizin und steht seit dem November 1988 in die Diensten des beklagten Landes als Lehrkraft. Sie unterrichtet an dem B -Berufskolleg Auszubildende für den Beruf der/des medizinischen Fachangestellten, zuletzt in den Fächern Patientenbetreuung und medizinische Assistenz. Der Umfang ihre Unterrichtstätigkeit erhöhte sich im Laufe der Jahre von ursprünglich 5 Wochenstunden auf zuletzt 17 Unterrichtsstunden die Woche.

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