Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16.5.2019, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten Urlaubsabgeltungs- und Überstundenvergütungsansprüche zustehen.
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