Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 15.6.2018 (Az.: 5 HK
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger (weitere) 16.250,- € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 13.750,- € seit 8.3.2017 und aus weiteren 2.500,- € seit 1.4.2017 zu bezahlen.
3.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen und die weitere Klage bleibt abgewiesen.
4.Von den Kosten der ersten Instanz haben der Kläger 6 % und die Beklagte 94 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 21 % und die Beklagte 79 % zu tragen.
5.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
6.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
7.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.569,31 € festgesetzt.
A.
I. II. III. 1. 2.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|