BFH - Urteil vom 26.05.2020
VII R 41/18
Normen:
NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i; EnergieStV § 105a Abs. 1;
Fundstellen:
BFH/NV 2021, 168
DStRE 2020, 1524
Vorinstanzen:
FG Saarland, vom 25.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1155/15

Voraussetzungen des Anspruchs eines Mineralölhändlers auf Entlastung von der Energiesteuer

BFH, Urteil vom 26.05.2020 - Aktenzeichen VII R 41/18

DRsp Nr. 2020/16368

Voraussetzungen des Anspruchs eines Mineralölhändlers auf Entlastung von der Energiesteuer

Gibt der Mineralölhändler die Abgabenvergünstigung i.S. des Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i NATOTrStatZAbk nur zum Teil an die Begünstigten (Angehörige der US-Streitkräfte) weiter, steht ihm der Anspruch auf Entlastung von der Energiesteuer gemäß § 105a Abs. 1 EnergieStV auch nur anteilig zu.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 25.07.2018 – 3 K 1155/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht des Saarlandes zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

NATOTrStatZAbk Art. 67 Abs. 3 Buchst. a Ziff. i; EnergieStV § 105a Abs. 1;

Gründe

I.