Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 30.10.2018 – 15 K 690/18 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist der Kindergeldanspruch des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) in der Zeit von August 2017 bis Januar 2018 für sein am ...10.1999 geborenes Kind.
Nach Aufhebung einer früheren Kindergeldfestsetzung im Juli 2017 stellte der Kläger, ein polnischer Staatsangehöriger, einen Kindergeldantrag für das Kind ab August 2017. Diesen lehnte die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) mit Bescheid vom 25.10.2017 ab. Einspruch (Einspruchsentscheidung vom 15.01.2018) und Klage waren erfolglos.
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