Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.06.2019 –
Es wird festgestellt, dass die Verfügung vom 17.10.2018 und die Einspruchsentscheidung vom 29.03.2019 rechtswidrig waren.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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