1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 26. Mai 2021, Az.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 6.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner auf Unterlassung vermeintlich ehrenverletzender Äußerungen in Anspruch.
Seitdem die Antragstellerin im Jahr 2015 an einer TV-Show mit dem Titel "..." teilgenommen hatte, wird in den sozialen Medien über sie berichtet. Im Internet wird unter anderem seit 2016 die Seite www. ... .com betrieben, auf der verschiedene - zumeist negativ berichtende - Artikel über die Antragstellerin veröffentlicht werden. Die Antragstellerin vermutet, der Antragsgegner betreibe diese Seite.
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