Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 17.06.2019 –
Im Übrigen wird die Revision der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen.
Die Familienkasse trägt 63 % und die Klägerin trägt 37 % der Kosten des Rechtsstreits.
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