OLG Stuttgart - Urteil vom 21.07.2021
9 U 90/21
Normen:
BGB § 932; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1; BGB § 985; BGB § 952; HGB § 366;
Fundstellen:
VRS 2022, 75
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 26.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 43/20

Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines Kfz von einem Gebrauchtwagenhändler

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2021 - Aktenzeichen 9 U 90/21

DRsp Nr. 2021/11988

Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines Kfz von einem Gebrauchtwagenhändler

Der Besitz eines gebrauchten Pkw begründet für sich genommen noch nicht den für den Gutglaubenserwerb gem. § 932 BGB erforderlichen Rechtsschein. Vielmehr gehört es regelmäßig zu den Mindesterfordernissen gutgläubigen Erwerbs eines solchen Kraftfahrzeugs, dass sich der Erwerber den Kraftfahrzeugbrief vorlegen lässt, um die Berechtigung des Veräußerers zu prüfen. Denn es muss Argwohn erwecken und zu weiteren Nachforschungen Anlass geben, wenn der Veräußerer den Fahrzeugbrief nicht vorlegen kann.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.02.2021, Az. 15 O 43/20, abgeändert:

(1)

Die Beklagte wird verurteilt, die Zulassungsbescheinigung Teil II zu dem Fahrzeug Mercedes Benz C43 AMG, FIN WDD205... an die Klägerin herauszugeben.

(2)

Die Widerklage wird abgewiesen.

2.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 €, wenn nicht vor der Vollstreckung die Klägerin Sicherheit in Höhe von 15.000 € leistet.

4.

Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 932; BGB § 1006 Abs. 1 S. 1; BGB § 985; BGB § 952; HGB § 366;

Gründe

I.

a. b.