Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 26.02.2021, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, die Zulassungsbescheinigung Teil II zu dem Fahrzeug Mercedes Benz C43
Die Widerklage wird abgewiesen.
2.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000 €, wenn nicht vor der Vollstreckung die Klägerin Sicherheit in Höhe von 15.000 € leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
I.
a. b.
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