BFH - Urteil vom 20.09.2016
VII R 10/15
Normen:
AO § 218 Abs. 2; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 200 Abs. 1; InsO § 203;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 25.02.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 769/11

Voraussetzungen des Insolvenzbeschlags von Steuererstattungsansprüchen des Insolvenzschuldners

BFH, Urteil vom 20.09.2016 - Aktenzeichen VII R 10/15

DRsp Nr. 2017/1977

Voraussetzungen des Insolvenzbeschlags von Steuererstattungsansprüchen des Insolvenzschuldners

1. Werden erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens Ansprüche des Schuldners ermittelt, die vor oder während des Insolvenzverfahrens in insolvenzrechtlicher Hinsicht "begründet" wurden und somit zur Insolvenzmasse gehörten, so können sie Gegenstand einer Nachtragsverteilung gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO sein. 2. Wird die Nachtragsverteilung angeordnet, so besteht die Insolvenzbeschlagnahme i.S. von § 80 Abs. 1 InsO fort. 3. Die Anordnung der Nachtragsverteilung für etwaige "auf die Dauer des Insolvenzverfahrens" entfallende Steuererstattungsansprüche ist hinreichend bestimmt.

Tenor

Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Februar 2015 3 K 769/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat das Finanzamt zu tragen.

Normenkette:

AO § 218 Abs. 2; InsO § 80 Abs. 1; InsO § 200 Abs. 1; InsO § 203;

Gründe