Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 17. November 2015 14 K 2223/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist der Vorsteuerabzug aus einem gekauften und angezahlten, aber nicht gelieferten Blockheizkraftwerk.
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