Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 24.11.2015 -
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3 zu tragen.
I.
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