OLG Köln - Beschluss vom 17.01.2018
5 U 94/17
Normen:
BGB § 611; BGB § 628 Abs. 1 S. 1; BGB § 628 Abs. 1 S. 2 2. Alt.;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 12.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 487/16

Voraussetzungen des Wegfalls des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung eines Anwaltsvertrages

OLG Köln, Beschluss vom 17.01.2018 - Aktenzeichen 5 U 94/17

DRsp Nr. 2018/5358

Voraussetzungen des Wegfalls des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Kündigung eines Anwaltsvertrages

Der Mandat eines Rechtsanwalts kann sich nach vorzeitiger Kündigung des Vertrages nur dann auf den Wegfall des Anspruchs des Rechtsanwalts auf Vergütung der erbrachten Leistungen gem. § 628 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB berufen, wenn dem Rechtsanwalt eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung zur Last fällt, wobei auf das Verhalten abzustellen ist, auf das die Kündigung gestützt worden ist (hier: verneint).

Tenor

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 12.05.2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 8 O 487/16 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweis innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses (§ 522 Abs. 2 Satz 3 ZPO).

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 628 Abs. 1 S. 1; BGB § 628 Abs. 1 S. 2 2. Alt.;

Gründe

I.