Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 17.03.2017 - 4 Ca 2812 b/17 - geändert:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin das ihm erteilte Arbeitszeugnis vom 27.10.2016 herauszugeben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Instanzen).
Die Revision wird nicht zugelassen.
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