Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 02.09.2022, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.541,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. seit 20.01.2022 zu zahlen.
2.Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
II.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten um die Zahlung einer Maklerprovision für die Vermittlung einer Immobilie ("Villa W.") in W..
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