Streitig ist die Teilwertabschreibung auf eine im Streitjahr erworbene GmbH-Beteiligung wegen einer noch in demselben Jahr vorgenommenen Gewinnausschüttung (ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung).
Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Der Kläger betreibt ein Einzelunternehmen auf dem Gebiet der Film- und Fernsehproduktion, erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer der A-GmbH und war im Streitjahr als Gesellschafter an der Firma B-GmbH beteiligt.
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