I.
Streitig ist im Hauptsacheverfahren 13 K 3847/99, wann ein landwirtschaftlicher Betrieb aufgegeben wurde (1994 oder bereits 1978), auf welche Grundstücke sich die Betriebsaufgabe erstreckt und wie hoch der Verkehrswert der ins Privatvermögen übergegangenen Teilfläche (1.000 qm) des Grundstück FlNr. 720 ist.
Wegen des Sachverhalts im einzelnen wird auf die Einspruchsentscheidung vom 21. Juli 1999, den Bericht des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) vom 13. September 1995 (Bl. 6 ff. ESt-Akte 1994) mit Ergänzung vom 23. Mai 1996 (Bl. 17 f. a.a.O.), die Akten und die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze Bezug genommen.
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