FG Nürnberg - Urteil vom 18.07.2016
4 K 323/16
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3;

Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb sowie als Bauleiter

FG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2016 - Aktenzeichen 4 K 323/16

DRsp Nr. 2016/15741

Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bei der Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb sowie als Bauleiter

Tenor

1.

Die Einkommensteuerbescheide für 2011 vom 12.07.2016 sowie für 2012 vom 13.05.2015, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.02.2016, werden dahingehend abgeändert, dass die Einkommensteuer für 2011 auf 3.207 € und für 2012 auf 12.007 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung in den Streitjahren 2011 und 2012 vorliegen.

Der im Jahre 1983 geborene Kläger ist alleinstehend und erzielte in den Streitjahren mit der Herstellung von Werbeschildern und Beschriftungen Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie als Bauleiter bei der Firma 1 GmbH München Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Des Weiteren erzielte er noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.