BFH - Beschluss vom 19.05.2009
VII B 207/08
Normen:
AO § 35; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 22.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 222/06

Voraussetzungen einer Haftung einer faktisch als Geschäftsführer einer GmbH handelnden Person; Anforderungen an ein Auftreten des in Anspruch Genommenen im Innen- und Außenverhältnis zur Bejahung der Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

BFH, Beschluss vom 19.05.2009 - Aktenzeichen VII B 207/08

DRsp Nr. 2009/21051

Voraussetzungen einer Haftung einer faktisch als Geschäftsführer einer GmbH handelnden Person; Anforderungen an ein Auftreten des in Anspruch Genommenen im Innen- und Außenverhältnis zur Bejahung der Voraussetzungen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit für eine GmbH; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

Normenkette:

AO § 35; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3;

Gründe:

I.