Die Beklagte trat mit Beitrittserklärung von Januar 1995 der klagenden Baugenossenschaft unter Übernahme von 15 Geschäftsanteilen zu je 400,00 DM bei. Aufgrund ihrer Kündigung schied sie zum 31. Dezember 2002 aus der Genossenschaft aus.
In dem Inhaltsverzeichnis der Satzung der Klägerin heißt es unter der Überschrift
"V. Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Haftsumme"
...
"§ 19 Ausschluss der Nachschusspflicht".
§ 19 der Satzung lautet:
"Nachschußpflicht
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