Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.09.2016 - 7 K 990/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Streitig ist, ob Zinsvergünstigungen aus einem dem Kläger und Revisionskläger (Kläger) gewährten Arbeitgeberwohnbaudarlehen gemäß § 3 Nr. 58 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind.
Der Kläger ist verheiratet und wurde für die Streitjahre (2006 bis 2009) mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt. In den Streitjahren erzielte er u.a. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit für die Beigeladene, die Handwerkskammer … (M).
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