FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 31.05.2001
II 288/00
Normen:
EStG § 10 Abs. 2 Satz 2a ;

Voraussetzungen einer steuerschädlichen Investitionsfinanzierung

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 31.05.2001 - Aktenzeichen II 288/00

DRsp Nr. 2001/16302

Voraussetzungen einer steuerschädlichen Investitionsfinanzierung

Aufwendungen für mit Hilfe eines Darlehens finanzierte Malerarbeiten in einem Ladenlokal stellen Erhaltungskosten dar, sie führen nicht zu Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes "Geschäftswert".

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 2 Satz 2a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Zinsen aus einer Lebensversicherung, die zur Sicherung eines betrieblichen Darlehens dient, einkommensteuerpflichtig sind.