BFH - Urteil vom 10.03.1998
VIII R 31/95

Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

BFH, Urteil vom 10.03.1998 - Aktenzeichen VIII R 31/95

DRsp Nr. 1999/1127

Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung

Ein Betriebsteil ist als Teilbetrieb anzusehen, wenn er nach dem Gesamtbild der Verhältnisse selbständig lebensfähig ist (hier: Tabakwarenverkauf über Automaten). Von der für die Anwendung der §§ 16, 34 EStG erforderlichen Aufgabe der mit dem Teilbetrieb verbundenen Tätigkeit kann bei einem fünfjährigen Wettbewerbsverbot für den bisherigen Geschäftsinhaber im bisherigen Tätigkeitsbereich des Teilbetriebs im allgemeinen ausgegangen werden.

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG, die einen Tabakwarengroßhandel betreibt-- hatte in den Jahren 1981 und 1982 die beiden Tabakwarengroßhandlungen H in A und I in B hinzuerworben. Der Tätigkeitsbereich beider Unternehmen lag weit vom Wirkungsbereich der Betriebsstätte der Klägerin in C entfernt. Von der Fa. H übernahm die Klägerin 374 Automaten mit den dazugehörigen Stellplätzen, den Kundenstamm der Wiederverkäufer und das Personal, bestehend aus einer Bürokraft, zwei Außendienstmitarbeitern, einem Automatenmonteur.und dem bisherigen Inhaber der Firma, der für die Akquisition zuständig war. Außerdem trat sie in die Leasingverträge für die beiden Fahrzeuge ein und mietete von H die Büro-, Lager- und Werkstatträume.