FG Münster - Urteil vom 29.01.2009
2 K 1036/08 E
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2; EStG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; HGB § 253 Abs. 1; HGB § 279 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 1371

Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung auf das Betriebsgrundstück bei Betriebsverpachtung

FG Münster, Urteil vom 29.01.2009 - Aktenzeichen 2 K 1036/08 E

DRsp Nr. 2009/15802

Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung auf das Betriebsgrundstück bei Betriebsverpachtung

Nach der Rechtsprechung des BFH setzt eine dauernde Wertminderung, die zur Teilwertabschreibung berechtigt, eine Wertminderung unter den Buchwert für einen Zeitraum von mindestens der halben Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts im Unternehmen voraus. Der Senat schließt sich dieser Typisierung an.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2; EStG § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; HGB § 253 Abs. 1; HGB § 279 Abs. 1 Satz 2;

Tatbestand:

Die Kläger streiten um das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung auf ein Objekt in V-Stadt.

Im Streitjahr 2005 wurden die verheirateten Kläger zusammen veranlagt. Der Kläger war Alleingesellschafter der P GmbH. An diese Gesellschaft vermietete er im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Büro- und Ausstellungsgebäude einschließlich Lagerhalle in der I-Str. 4 in V-Stadt, welches im Herbst 2000 fertig gestellt und in Betrieb genommen wurde. In der Folgezeit nahm er auf das Gebäude eine lineare Absetzung für Abnutzung in Höhe von 4% jährlich vor.