Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Regensburg vom 12.09.2017, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.531,25 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 22.03.2017 zu zahlen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 6.531,25 EUR festgesetzt.
I.
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