VGH Bayern - Beschluss vom 11.05.2017
13 AS 17.246
Normen:
FlurbG § 115 Abs. 1; FlurbG § 138 Abs. 1 S. 2; VwGO § 70 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 5;

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren; Grundsätze zur Berechnung der einmonatigen Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO in Bezug auf § 115 Abs. 1 FlurbG

VGH Bayern, Beschluss vom 11.05.2017 - Aktenzeichen 13 AS 17.246

DRsp Nr. 2018/14131

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren; Grundsätze zur Berechnung der einmonatigen Widerspruchsfrist des § 70 Abs. 1 S. 1 VwGO in Bezug auf § 115 Abs. 1 FlurbG

Tenor

I.

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 9. Dezember 2016 wird wiederhergestellt.

II.

Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Für die baren Auslagen des Gerichts wird ein Pauschsatz von 15 Euro festgesetzt. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

III.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

FlurbG § 115 Abs. 1; FlurbG § 138 Abs. 1 S. 2; VwGO § 70 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; VwGO § 80 Abs. 5;

Gründe

I.

In der Hauptsache wendet sich der Antragsteller mit seiner Klage im Verfahren 13 A 17.243 gegen die vom Amt für Ländliche Entwicklung O. (ALE) erlassene vorläufige Besitzeinweisung für den Teilbereich der Genossenschaftswälder vom 7. Oktober 2016 im Flurbereinigungsverfahren K., das von der damaligen Direktion für Ländliche Entwicklung B. (DLE) am 19. Januar 2004 nach §§ 1, 4 und 37 FlurbG angeordnet worden war.