Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 26.04.2021, Az.
I.
Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe. Er hat behauptet, mit der Antragsgegnerin, seiner Mutter, einen Darlehensvertrag geschlossen zu haben. Über diesen Vertrag sei am 11.09.2001 eine von der Antragsgegnerin unterzeichnete Urkunde erstellt worden (Anlage A1, Blatt 13 d.A.), in welcher es unter anderem heiße:
"Bestätigung
hiermit bestätige ich [die Antragsgegnerin] persönlich die Verbindlichkeit in Höhe von 250.000,- DM [...] an meinen Sohn [den Antragsgegner].
Dieses Darlehen ist zinslos.
Der genannte Betrag [...] wird beim Verkauf [eines näher bezeichneten Grundstückes] fällig.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|