Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17. Mai 2018, Az.
Von den Kosten der ersten Instanz haben die Klägerin 65 % und die Beklagte 35 % zu tragen. Von den Kosten zweiter Instanz haben die Klägerin 60 % und die Beklagte 40 % zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Vergütung wegen Annahmeverzugs oder als Schadensersatz und Gewährung von (Ersatz-)Urlaub.
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 1. 2. 3. 4. 5. 5.
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