BFH - Beschluss vom 05.05.2011
X B 149/10
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 07.07.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 4448/06

Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

BFH, Beschluss vom 05.05.2011 - Aktenzeichen X B 149/10

DRsp Nr. 2011/12003

Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels

1. NV: Für die Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, ergibt sich aus dem BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1990 (BStBl I 1990, 884) zwar eine Höchstgrenze von zehn Jahren für den Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung des einzelnen Objekts, nicht aber eine entsprechende Obergrenze für den zeitlichen Abstand zwischen dem Erwerb des ersten und der Veräußerung des letzten Grundstücks. 2. NV: Bei der Prüfung, ob die Drei-Objekt-Grenze überschritten ist, dürfen auch Veräußerungen (als Zählobjekte) einbezogen werden, die in festsetzungsverjährter Zeit stattgefunden haben.

Gründe:

I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erwarb am 15. August 1989 die in G belegenen, einander unmittelbar benachbarten, aber grundbuchlich selbständigen unbebauten Grundstücke mit den Flurnummern 67 und 91. Er bilanzierte sie zunächst im Sonderbetriebsvermögen einer Baumarkt-KG, an der er beteiligt war. Zum 31. Dezember 1992 entnahm er sie in das Privatvermögen. Mit Verträgen vom 7. September 1994 verkaufte er das Flurstück 67 an eine GmbH und das Flurstück 91 an einen Herrn J.