OLG Düsseldorf - Urteil vom 10.02.2021
U (Kart) 8/19
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 S. 1; GWB § 33; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 09.08.2019

Voraussetzungen eines KartellschadensersatzanspruchsPreiskartell beim Absatz von Hartfaserplatten über einen Zeitraum von 6 JahrenErlass eines Grundurteils in einem KartellschadensersatzprozessPreistreibender Effekt von Kartellabsprachen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2021 - Aktenzeichen U (Kart) 8/19

DRsp Nr. 2021/5428

Voraussetzungen eines Kartellschadensersatzanspruchs Preiskartell beim Absatz von Hartfaserplatten über einen Zeitraum von 6 Jahren Erlass eines Grundurteils in einem Kartellschadensersatzprozess Preistreibender Effekt von Kartellabsprachen

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das am 9. August 2019 verkündete Grund- und Teilurteil der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das vorgenannte land-gerichtliche Urteil - unter Zurückweisung des weitergehenden Anschlussrechtsmittels - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1.

Der Klageantrag zu 1. (bezifferter Zahlungsantrag) ist dem Grunde nach gerechtfertigt, soweit die Klägerin Ansprüche aus abgetretenem Recht der "B." und der "D." geltend macht.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte als Gesamtschuldnerin verpflichtet ist, der Klägerin jedweden Schaden zu ersetzen, der der "B." und der "D." im Zeitraum von 2002 bis 2007 durch die Lieferung von HDF-Platten seitens der "H." (jetzt: T.), der "F." sowie der "F.1" zu kartellbedingt überhöhten Preisen entstanden ist oder noch entstehen wird.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

III.

Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin zu 15 % und die Beklagte zu 85 % zu tragen.

IV.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

V. VI.