LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.09.2016
4 Sa 502/15
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 23.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 998/15

Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2016 - Aktenzeichen 4 Sa 502/15

DRsp Nr. 2017/2016

Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs

1. Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung gem. § 7 Abs. 4 BUrlG setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. 2. Das Erreichen der Regelaltersgrenze stellt keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in diesem Sinne dar.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 23.9.2015, Az.: 4 Ca 998/15, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers.

Der nach eigener Behauptung am 16.07.1951 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 13.12.2002 als Montagehelfer bei einer Bruttomonatsvergütung von zuletzt 2400,-- € beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge für die Feuerfest- und Säureschutzindustrie Anwendung. Danach steht dem Kläger ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr zu.

Seit Juni 2013 ist der Kläger durchgehend arbeitsunfähig erkrankt. Er geht davon aus, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch weiterhin seine Arbeitsleistung bei der Beklagten nicht mehr erbringen zu können.