FG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 06.08.2007
3 KO 58/07
Normen:
BRAGO § 6 ; BRAGO § 31 ; BRAGO § 32 ;

Voraussetzungen für das Entstehen einer Prozessdifferenzgebühr bzw. einer Erörterungsgebühr

FG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.08.2007 - Aktenzeichen 3 KO 58/07

DRsp Nr. 2007/15615

Voraussetzungen für das Entstehen einer Prozessdifferenzgebühr bzw. einer Erörterungsgebühr

Wird im Rahmen eines Termins zur Erörterung der Sach- und Rechtslage wegen ESt 1991 und 1992 zwischen den Beteiligten auch zum Veranlagungs-zeitraum 1993 eine tatsächliche Verständigung getroffen, entsteht weder eine Prozessdifferenzgebühr noch bemißt sich die Erörterungsgebühr unter Einberechnung des auf 1993 entfallenden Streitwertes.

Normenkette:

BRAGO § 6 ; BRAGO § 31 ; BRAGO § 32 ;

Tatbestand:

I.

Die Erinnerungsführer begehren die Festsetzung einer Prozessdifferenzgebühr sowie einer Erörterungsgebühr unter Berücksichtigung eines Streitwerts in Höhe von 1.603,41 EUR.