Auf die Beschwerde des beteiligten Bezirksrevisors wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 27. Juni 2017 geändert. Die aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung wird auf 421,38 EUR festgesetzt.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|