I.
Die Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) sanierte und modernisierte ein Studentenwohnheim. Für hierdurch im Jahr 1999 entstandene Aufwendungen in Höhe von 787 198,01 DM --abzüglich eines Selbstbehalts von 5 000 DM-- beantragte sie eine Investitionszulage in Höhe von 15% (= 117 329,71 DM) nach § 3 des Investitionszulagengesetzes 1999.
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